Als Unternehmer haben Sie tagtäglich Entscheidungen zu treffen, bei denen immer auch die rechtlichen Auswirkungen nicht außer Acht bleiben dürfen. Ob Firmengründung, Abschluss wichtiger Verträge, folgenreiche Personalentscheidungen oder schlicht der effektive Forderungseinzug: Ihrem Unternehmen stehen wir gerne beratend zur Seite.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, zusammen mit Ihnen eine maßgeschneiderte, individuelle Lösung für Ihre Herausforderungen zu finden. Oberste Priorität hat dabei immer, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zusammen mit Ihnen zu erarbeiten.
Sollten außergerichtliche Vermittlungsversuche nicht zum gewünschten Ergebnis führen, setzten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch mit gerichtlichen Mitteln durch.
Schwerpunkte
Während seiner bisherigen mehrjährigen juristischen Tätigkeit hat Rechtsanwalt Florian Schmidt seine Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte in den nachfolgenden Gebieten entwickelt:
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Baurecht
- Datenschutzrecht
- Forderungseinzug
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Mietrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Urheberrecht / Gewerblicher Rechtsschutz
Kosten
Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Erst oberhalb der Mindestgebühren wird vom Gesetzgeber akzeptiert, dass Mandant und Rechtsanwalt eine höhere Bezahlung vereinbaren, zum Beispiel nach Zeitaufwand. Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, wobei zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden wird.
Gerne informieren wir Sie im ersten Beratungsgespräch über die im Einzelfall anfallenden Kosten und Gebühren.