Personenbezogene Daten sind längst zu einem wichtigen Handelsgut geworden. Dabei ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und den Interessen von Unternehmen zu finden. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Datenschutz.
EU-Datenschutz-Grundverordnung
In Zeiten von Cloud Computing, BigData und kognitiven Daten tritt der Schutz personenbezogener Daten immer mehr in den Vordergrund. Dies hat der europäische Gesetzgeber zum Anlass genommen und am 14. April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Die in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen gesetzlichen Regelungen müssen seit dem 25. Mai 2018 angewandt werden. Hier besteht für viele Unternehmen, Vereine und Kaufleute noch viel Anpassungsbedarf. Ständigen Fort- und Weiterbildung im Datenschutzrecht sowie die Teilnahme an unterschiedlichsten Arbeitskreisen stellt sicher, dass wir mit den aktuellen Entwicklungen vertraut und in der Lage sind, die rasant wachsenden Herausforderungen des Datenschutzrechts umzusetzen.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Als stellvertretender Datenschutzbeauftragter eines mittelständischen Versicherungsunternehmens aus Nürnberg kann Rechtsanwalt Florian Schmidt die Entwicklung der Anforderungen des Datenschutzes an private Unternehmen verfolgen aber auch eigenverantwortlich mitgestalten. Nachdem private Versicherungsunternehmen sehr sensitive personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, werden dort an den Datenschutz auch sehr hohe Anfordeurngen gestellt.
Egal ob es sich bei Ihrem Anliegen um eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, ein Datenschutz-Audit bei Auftragsnehmerns oder Empfehlungen hinsichtlich der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen handelt: Wir stehen Ihnen als kompetener Ansprechpartner zur Seite!
Leistungen
- Datenschutz: Beratung zu allen Themen rund um’s Thema Datenschutz
- Datenschutzaudit:
- Externer Datenschutzbeauftragter: Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben in der Regel einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aufgrund meiner Tätigkeit als bestellter Datenschutzbeauftragter eines Unternehmens mit fast 1000 Mitarbeitern besitzt Rechtsanwalt Florian Schmidt die dafür erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit.
- Datenschutzschulungen: Zu einem produktiven Bestandteil des Arbeitsalltags wird Datenschutz nur dann, wenn alle Mitarbeiter und Hierarchie-Ebenen einbezogen werden – die Durchführung entsprechender Schulungen gehört zu den Kernaufgaben jedes Datenschutzbeauftragten.
- IT-Sicherheit: IT-Sicherheit ist eine notwendige Voraussetzung für die betriebliche Nutzung von Informationssystemen und für eine Informationelle Selbstbestimmung. Auch hier stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Kosten
Die anfallenden Kosten hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Beratung und Tätigkeit sind so individuell wir Ihr konkretes Anforderungsprofil. Gerne bieten wir eine Abrechnung nach Stundensatz oder einer fest vereinbarten Beratungsgebühr an. Für eine längerfristige Zusammenarbeit bieten wir zudem unterschiedliche Beratungspakete an.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot!